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Old 04-08-2009, 05:56 AM   #1
toertchn
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Lightbulb Mängel beim Kauf von eBooks ... die Lösung?

Also in meinem Fall habe ich 5 eBooks über Thalia erstanden. Alle enthielten meines Erachtens Fehler.

Antwort des Verkäufers:
Quote:
E-Books sind vom Umtausch ausgeschlossen, weil sie gemäß § 312d Absatz 4 BGB als ?Ware? gelten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ein E-Book kann nicht mehr "rückstandsfrei" zurückgegeben werden, da Sie als Käufer ja streng genommen das Produkt bzw. das, was das Produkt ausmacht, auf Ihrem PC zurückbehalten. E-Book-Downloads werden konform zu Software- oder Musikdownloads gehandhabt, die ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
Also hab ich eine Anfrage an die Verbraucherzentrale gestellt. Die Anwort darauf will ich nicht vorenthalten:
Quote:
Sehr geehrter ...,

wie Sie den Sachverhalt schildern, birngt das Thalia offensichtlich etwas durcheinander. Richtig ist, dass für einen Vertrag über den Kauf eines eBook gemäß § 312 d Abs. 4 Ziffer 1 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Nichts anderes sagt diese Regelung des BGB aus. Sog. Fernabsatzverträge - Vertragsschlüsse per Internet oder Telefon - sind grundsätzlich widerrufbar. Grundsätzlich heißt jedoch mit Ausnahmen. Eine Ausnahme sind tatsächlich Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Kauft man also ein eBook per Telefon oder Internet, kann man den Vertrag innerhalb 14 Tagen widerrufen, d.h. rückgängig machen mit der Folge Geld zurück und Ware zurück.

Aber um einen derartigen Fall geht es in Ihrer Angelegenheit nicht. Sie monieren die Fehlerhaftigkeit des Produktes, d.h. Sie machen Gewährleistungsrechte geltend. Das müßten Sie zunächst einmal den Verkäuferinnen des Thalia (ggf. dem Geschäftsführer des Geschäftes) klar machen.

Seit dem 01.01.2002 beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer nach § 438 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 2 Jahre. Bei Vorlage eines Sachmangels im Sinne § 434 BGB steht Ihnen als Käufer zunächst ein sog. Nacherfüllungsanspruch zu. Danach haben Sie gemäß § 439 BGB als Käufer ein Wahlrecht zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung. Nur in Ausnahmefällen kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern.

Ist ein Produkt fehlerhaft im Sinne des § 434 BGB stehen Ihnen als Käufer Gewährleistungsrechte im Sinne des § 437 BGB zu. Als Käufer müssen Sie seitens des Verkäufers zwei Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung akzeptieren. Erst dann, wenn auch die zweite Nachbesserung nicht zum Erfolg führt oder auch die Ersatzlieferung mangelhaft ist, steht Ihnen als Käufer nach § 440 BGB das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Das hört sich theoretisch einfach an. Das Problem liegt jedoch darin, dass Sie als Käufer bei Verweigerung des Verkäufers hinsichtlich bestimmten Gewährleistungsrechten letztlich den Nachweis dafür führen müssen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache - also Kaufdatum - vorhanden war. Nur unter dieser Bedingung kann man tatsächlich von einem Gewährleistungsfall ausgehen. Ob dieses eBook mangelhaft ist, können wir nicht einschätzen. Das ist auch weniger ein juristisches Problem. Ob eBooks tatsächlich eins zu eins dem Originalbuch entsprechen müssen, entzieht sich unserer Kenntnis. Hier sollten Sie sich ggf. beim Hersteller erkundigen.

Sind diese Bücher, wie von Ihnen vermutet mangelhaft, wird der Fehler nicht über eine sog. Nachbesserung zu beseitigen sein. Fordern Sie eine Ersatzlieferung. Ist auch diese mangelhaft, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sie sollten sich, gegebenenfalls sogar schriftlich, an den Verkäufer wenden und Ihre Ihnen gesetzlich zustehenden Gewährleistungsrechte, wie oben beschrieben, einfordern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbraucherzentrale
Mittlerweile hat auch Thalia eingelenkt:
Quote:
Wir haben Ihre Reklamation zum unserem Hersteller der eBooks weitergeleitet der uns den beschriebenen Fehler bestätigt hat. Hier liegt offensichtlich ein Produktionsfehler beim Verlag vor der umgehend reklamiert wurde.

Wir haben Ihre Rechnungen sofort storniert und Ihnen das Guthaben an Ihr Kreditkartenkonto erstattet.
Von daher der Tipp an alle ähnlichen Fälle: Nicht abwimmeln lassen.
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