À propos Abmahnfalle: Seit dem 1.1. gilt die Ausnahmeregelung für Maßangaben in Zoll nicht mehr (
http://www.heise.de/resale/artikel/A...te-273936.html). Forkosigan ist da aus dem Schneider, weil er Maßangaben bei den Readern gleich ganz vermieden hat (es müsste aber trotzdem "Größe" heißen ;-)), aber in PocketGoods Shop sollten die Angaben zum Bildschirm zur Sicherheit wohl um die Zentimetermaße erweitert werden.
zilyal