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Originally Posted by gromit62
Ja, danke für den eigenen Thread.
Bemerkenswert finde ich die abschließenden Bemerkungen zu den digitalen Leseplätzen. Was passiert z.B. wenn die Bibliotheken eBook-Reader als Leseplätze zusammen mit den Inhalten ausleihen ?
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Das Urteil war da räumlich ziemlich genau und auch in den Bibliotheksräumen sind eReader wohl ebenfalls ausgeschlossen, da sie als "Träger für digitalisierte Werke" gelten würden:
Quote:
[..] für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten,
Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu
ermöglichen, digitale Versionen der Werke, die im Verlag der
Antragstellerin veröffentlicht sind, insbesondere die „Einführung
in die Neuere Geschichte“ von W. S. auf USB-Sticks oder andere
Träger für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche
Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen.
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Das komplette Urteil gibt es
hier.