Quote:
Originally Posted by aakira
Nene, wir/ich habe(n) ja schon darauf hingewiesen, dass ich/wir das nicht kann/können und darf/dürfen...
Noch eine kleine Anmerkung: Datenschutzvergehen sind keine (kleine) Ordnungswidrigkeiten!
|
Das kommt drauf an ...
Die überwiegende Zahl der datenschutzrelevanten Tatbestände sind OWi und mit Bußgeldandrohungen (und nicht Geldstrafen) verknüpft.
Vgl. z.B.
§ 43 BDSG und die Datenschutzgesetze der Länder.
Wer allerdings mit "Ordnungswidrigkeit" immer den Gedanken "klein" und "macht ja nicht so viel" verbindet kann in der Tat Überraschungen erleben, denn die Bußgelder haben - je nach OWi-Tatbestand
Maximalbußgeldrahmen von 50 TEUR bzw. 300 TEUR.
Andererseits gibt es auch (wenige) Normen des Nebenstrafrechts:
Vgl. z.B.
§ 44 BDSG
OWi ist also nicht = ungefährlich.
Zu Deiner Formulierung: Dass "Vergehen" keine "OWi" sind, ist ja klar. Schließlich sind "Vergehen" und "Verbrechen" ja immer Straftaten, gell?