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Originally Posted by K-Thom
Das komplette Urteil habe ich mir noch nicht durchgelesen. ... Dürften dann solche eBooks wieder über P2P frei vertrieben werden? Schließlich stammen sie ja aus keiner illegalen Quelle.
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Nun, daß glaube ich nicht. Die Digitalisierung durch die Bibliotheken ist ja zweckgebunden. Auch wenn eine legale digitale Vorlage zur Verfügung steht kann man daraus nicht das Recht zur illegalen Weiterverbreitung ableiten.
Es gibt mittlerweile viele Werke, die sogar legal frei kopiert und verbreitet werden. Trotzdem gibt es Bedingungen durch Autoren/Verlage, die einzuhalten sind. Diese Bedingungen sind oft z.B.:
Der vollständige ungekürzte und unveränderte Inhalt mit Angabe der Quelle.
Merke: Frei kopierbar und frei verbreitbar bedeutet noch lange nicht komplett frei von Rechten.
Im hier vorliegenden Fall ist die Verwendung des digitalisierten Inhalts auch stark begrenzt und eine Nutzung zum Vertrieb über P2P illegal.
Zitat:
Die Richter stellten aber klar, dass die Norm - auch wenn sich dies nicht ausdrücklich aus dem Wortlaut ergebe - die Berechtigung zum Digitalisieren des Buchbestandes umfasse.
Na, das ist ja eigentlich nichts neues. Das darf ja auch selbst jeder zuhause. Wenn ich mein legal erworbenes Papier-Buch unter den Scanner lege und via OCR als digitales eBook verarbeite, dann darf ich das ja auch legal tun und nutzen. Lediglich die Weiterverbreitung als digitale Kopie darf ich nicht durchführen. Es kommt doch letztlich immer darauf an, daß der vorgesehene Zweck nicht überschritten wird. Bibliotheken kaufen ihre Bücher um ihren Lesern den Zugriff darauf zu ermöglichen. Ob das via Papier oder Lesegerät geschieht sollte da keinen Unterschied machen solange ein Mißbrauch (Zweckentfremdung) verhindert werden kann.