Nachdem ich diese Sache in den letzten Tagen auf den einschlägigen LAW-Blogs interressiert verfolgt hatte sehe ich nun, dass die aktuelle Entwicklung gestern auch den Media-Mainstream erreicht hat.
Das Problem: Auf wikileaks war ein Dokument aufgetaucht, das belegen soll, dass von einer der Großabmahnkanzleien an Mandanten "Rundum-Sorglos-Pakete" zur Abmahnung geschnürt werden sollen. D.h. der Ertrag erfolgreicher Abmahnungen werde aufgeteilt und es werde gerade nicht für jede einzelne Abmahnung eine feste Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dies wäre aber Voraussetzung um diese dem Rechteinhaber enstehenden Kosten zusammen mit der Abmahnung dem Abgemahnten gegenüber als Schaden geltend zu machen.
Nachdem das (von Anwälten) in Blogs berichtet worden ist reagieren die Abmahner wie gewohnt. Sie mahnen die Kollegen wegen dieser Behauptung ab.
Popkorn !
Hier nun ein
Artikel der FTD von gestern (weiß nicht wie lange der Link hält) mit dem Titel:
"Jagd auf die Jäger im Internet
Frankfurter Abmahn-Anwälte müssen den Verdacht ausräumen, illegal Erfolgshonorare zu nehmen. Die Netzgemeinde jubelt - doch die Angeprangerten schlagen zurück." Von Thoralf Schwanitz, Berlin