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Originally Posted by gromit62
Das Verbot kann jedoch für eine Ordungswidrigkeit ausreichen.
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Wirklich? Steht das auch irgendwo geschrieben? Aus § 111a würde ich das nicht herauslesen.
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Originally Posted by gromit62
Außerdem: Verbotenes sollte man möglichst meiden.
Ich wünsche mir von den Herstellern eine bessere Lösung, als eigenmächtig und verbotwidrig DRM entfernen zu müssen.
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Das unterschreibe ich ohne Konjunktiv.