Ich glaube auch, dass sie einfach nicht Nachbessern können. Ich hatte ihnen ja auch eine Frist zur Nachbesserung gesetzt und hatte sinngemäß das geschrieben, was die Verbrauchterzentrale auch schrieb.
Umgehen wurde mir auf einmal dann der Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Die Ware enthält verdeckte Mängel und die kann man reklamieren. Dann kann man oben genannten Weg gehen .
Was mich nur sehr ärgert ist die Tatsache, dass die Bücher weiter zum Verkauf auf der Seite bleiben obwohl man ganz genau weiß, dass es Fehler in dem eBook gibt. Das ist für mich schon arglistige Täuschung und dürfte so eigentlich nicht sein.
Man müsste zumindest die Mängle aufführen, damit der Kunde dann immer noch entscheiden kann, ob ihn das stört oder nicht.
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