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Old 01-10-2013, 04:34 PM   #37
Rainer Zenz
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Wenn Texte gemeinfrei sind, ist es egal, ob man sie aus einer Druckausgabe scannt oder aus einem E-Book kopiert. Allein durch Korrektulesen oder Anpassen an die neue Rechtschreibung ensteht kein neues Schutzrecht.

Einen gewissen Schutz kann der HTML-Code genießen. Man sollte sich also darauf beschränken, alleine den Text zu übernehmen (einschließlich allgemeiner Auszeichnungen wie kursiv usw.).

Ein eher seltener Fall ist zu berücksichtigen: Wenn ein Verlag einen historischen Originaltext erstmals veröffentlicht oder durch Quellenarbeit rekonstruiert hat, kann diese Leistung einen eigenen Schutz genießen. Diese Leistung wird aber in der Regel deutlich vermittelt.

Ein "© Soundso Verlag" sollte einen nicht schrecken, wenn man weiß, was man tut. Dinge wie Vorwort, Anmerkungen, Anhang usw. sind in der Regel urheberrechtlich geschützt.

gutenberg.spiegel.de ist übrigens berüchtigt dafür, durch Schutzrechtsberühmung eine kommerzielle Weiternutzung seiner gemeinfreien Texte unterbinden zu wollen. Sie scheinen da irgendwelche Marker im Text zu verstecken. Gerichtsfest dürfte das nicht sein, aber es hat leider noch keiner versucht.

Man muss sich über eines klar sein, ob als Verlag oder als wackerer Mobileread-E-Book-Bastler: Ein gemeinfreier Text ist und bleibt gemeinfrei. Das ist auch gut so. Eine simple Zurichtung des Textes, auch wenn sie viel Arbeit macht, genießt keinen rechtlichen Schutz. Das mag persönlich manchmal ärgerlich sein, doch es wäre schlimm, wenn man dadurch freie Texte wieder einhegen könnte. Goethe in neuer Rechtschreibung? Da haben wir jetzt 70 Jahre die rechte dran!
Rainer Zenz is offline   Reply With Quote