View Single Post
Old 01-06-2010, 04:05 AM   #41
aakira
Connoisseur
aakira has a complete set of Star Wars action figures.aakira has a complete set of Star Wars action figures.aakira has a complete set of Star Wars action figures.
 
aakira's Avatar
 
Posts: 70
Karma: 268
Join Date: Dec 2009
Location: Hannover
Device: Pocketbook 360°
Quote:
Originally Posted by beachwanderer View Post
Das kommt drauf an ...

Die überwiegende Zahl der datenschutzrelevanten Tatbestände sind OWi und mit Bußgeldandrohungen (und nicht Geldstrafen) verknüpft.
Vgl. z.B. § 43 BDSG und die Datenschutzgesetze der Länder.
Wer allerdings mit "Ordnungswidrigkeit" immer den Gedanken "klein" und "macht ja nicht so viel" verbindet kann in der Tat Überraschungen erleben, denn die Bußgelder haben - je nach OWi-Tatbestand Maximalbußgeldrahmen von 50 TEUR bzw. 300 TEUR.
Andererseits gibt es auch (wenige) Normen des Nebenstrafrechts:
Vgl. z.B. § 44 BDSG

OWi ist also nicht = ungefährlich.

Zu Deiner Formulierung: Dass "Vergehen" keine "OWi" sind, ist ja klar. Schließlich sind "Vergehen" und "Verbrechen" ja immer Straftaten, gell?
Genau so sehe ich das auch. Bislang jedoch wurden Datenschutz- Vergehen/Straftaten nur halbherzig bestraft. Dadurch entwickelt sich das DDSG immer mehr zum lex imperfecta, also ein Gesetz ohne sanctio. Das liegt aber wohl auch in der Komplexität des DDSG begründet (oder wer hat den oberen Beitrag von beachwanderer wirklich verstanden? ).
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar fordert daher aktuell eine Modernisierung des DDSG (http://www.heise.de/newsticker/meldu...tz-894264.html).
aakira is offline   Reply With Quote