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Old 10-26-2012, 02:54 AM   #5
Hokuspokus
Fidibus
Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.Hokuspokus ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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Gutenberg.org ist in den USA. Dort ist alles pd (gemeinfrei) war vor 1923 erschienen ist. Danach wird es ziemlich kompliziert. GB.org kann legal alles verwenden, was vor 1923 publiziert ist, egal, wann der Autor oder Übersetzer gestorben ist. Aber natürlich darfst Du es in D nicht herunterladen, wenn es nach deutschem Recht noch unter Copyright ist.
GutenbergDE (nicht verwandt und nicht verschwägert, man hat nur den Namen und das Prinzip übernommen) muss sich natürlich an das deutsche Gesetz halten. Hier gilt die 70 Jahre Regel.
MobileRead ist in Kanada, hier gilt eine Frist von 50 Jahren nach dem Tod des Autors. Jemand in Ca könnte also theoretisch ein Buch von Leo Perutz scannen, proofen und hier einstellen, aber es wäre ziemlich sinnfrei, weil eben nur Leute in CA oder Ländern mit der 50 Jahre Frist es herunterladen dürften.

Aber wir sollten mal lieber nicht auf eine welteinheitliche Regelung hoffen, weil zu befürchten ist, dass sich dann die Fristen eher verlängern als verkürzen.
Hokuspokus is offline   Reply With Quote