Ich denke man sollte dann wenn lediglich eine Umsetzung eines Textes aus gedruckter in digitale Form erfolgt keinerlei Änderungen vornehmen.
Man kann sich sicherlich darüber streiten ob die Beseitigung von offensichtlichen Rechtschreibefehlern noch zulässig sein sollte. In diesem Fall muss man die Schreibform zum Zeitpunkt der Entstehung des Textes aber berücksichtigen. Hier wird es dann für den Durchschnittsleser u.U. schon problematisch.
Ich persönlich erwarte bei der digitalisierten Form eines Textes definitiv die 1zu1 Umsetzung.
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