Quote:
Sofern das Buch Diebesgut war (und bei einer fehlenden Lizenz für den Druck ist dies nicht allzu weit davon entfernt), könnte genauso gut die Polizei vor der Tür stehen und das Diebesgut ersatzlos einziehen. Und davor würde Unwissenheit nicht schützen.
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Und das ist der springende Punkt, die Polizei kann das Buch ersatzlos einziehen, wenn der Buchhändler sich das Buch einfach so zurückholt ohne Einverständnis und Ankündigung ist es genauso Diebstahl wie beim ersten Mal.
Ich denke das kostenlose "legale" Exemplar war eher vorauseilender Gehorsam um sich eine Menge Ärger zu ersparen