Das die Rechte für die eBooks automatisch beim Verlag liegen, hängt ganz stark vom Vertrag ab. Nur wenn dieser explizit eBooks oder aber "alle Formate" der Publikation umschließt hat der Verlag die Rechte. Alles andere ist üblicherweise - insbesondere bei älteren Verträgen - nicht durchsetzbar. Ich kenne aber ebenfalls Berichte, wonach es von den herkömmlichen Verlagen gern anders kommuniziert wird.
Das die Autoren da selber keinen Druck aufbauen ist mir jedoch unabhängig vom jeweiligen Vertragsinhalt ebenfalls vollkommen unverständlich.
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