Vielleicht mal auf
Wikipedia nachschlagen. Das Gesetz ist 2003 in Deutschland geändert worden.
In der Schweiz wurde das entsprechende Gesetzt 2007 überarbeitet und hier haben u.A. der Verbraucherschutz und er Behindertenschutz massiv lobbiert. Ein kopiergeschütztes eBook kann ja nicht von einer Braille-Leiste angezeigt werden
(bzw. Vorgelesen oder in extra großer schrift angezeigt werden).
Hier hat Behindertenschutz ausnahmsweise auch Normalbürgern einen Vorteil verschafft.
Im Autoland Deutschland hingegen reicht es wohl das jeder Behinderte an jedem Supermarkt zwei Parkplätze hat (Nicht das es die nicht auch in der Schweiz hätte...).
Martin