Ja, sonst wäre der Hehlerei ja Tür und Tor geöffnet.
Wollte nur anmerken, dass es möglich ist Besitz zu erwerben, der dem Verkäufer nicht gehört.
Im Falle der gelöschten Bücher von Amazon handelt es sich ja auch nicht um Eigentum. Diese ganzen Gesetze werden also keine Anwendung finden. Wenn man ein eBook kauft, erwirbt man nur eine Nutzungslizenz. Hat Amazon zu unrecht ein eBook verkauft, hat es sich daher auch sicher keines Diebstahles schuldig gemacht, da es kein Eigentum ist. Stehlen kann ich nur Eigentum. Der Käufer hat damit aber auch keine Nutzungslizenz mehr und deshalb wird das Buch gelöscht worden sein. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Jurist, aber ich denke, dass dies in Deutschland und Österreich ähnlich von statten gehen würde.
Pocketbook hat allerdings keine solchen Mechanismen in seine Reader eingebaut.
Notfalls die Bücher auf dem PC sichern.
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