View Single Post
Old 09-14-2011, 07:19 PM   #17
K-Thom
The one and only
K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
Posts: 3,302
Karma: 535819
Join Date: Oct 2008
Location: Berlin, Germany
Device: yup!
Hmmm, teilweise muss ich Gomen ja sogar recht geben (ich weiß schon, warum mir die CC-Lizenz hier nicht behagt; deshalb habe ich auch noch nie einen Titel hochgeladen).

http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/

Quote:
Sie dürfen:

* das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
* Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
Allerdings steht unten noch:
Quote:
Wobei gilt:

(...)
o Die Rechte, die jedermann wegen der Schranken des Urheberrechts oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnisse zustehen (in einigen Ländern als grundsätzliche Doktrin des fair use etabliert)
Bezüglich eigens entworfener hinzugefügter Titelbilder sind das also zwei sich widersprechende Aussagen.
* Im ersten Teil wird ganz klar ausgeführt, dass "Werk bzw. Inhalt" vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Das Cover ist substanziell Bestandteil des Werks bzw. des Inhalts (der Datei, nicht des Romans)
* Im zweiten Teil wird deutlich auf die Rechtewahrnehmung des Urheberrechts hingewiesen, dies würde dann auch für das Cover gelten, das ab einer gewissen Schöpfungshöhe Urheberrechtsschutz genießt.

Tja, CC ist ein neues Konzept. Ich gehe nicht davon aus, dass es hierzu bereits viele richterliche Urteile gibt, die man als Referenz heranziehen kann.
Im Zweifel gilt das Urheberrecht des Titelbildgestalters, bis gerichtlich etwas anderes festgestellt wird, denke ich mal. Würde man die Cover entfernen, wäre die Verbreitung erlaubt, allerdings eben nicht die kommerzielle.
K-Thom is offline   Reply With Quote