View Single Post
Old 06-05-2010, 05:55 PM   #1
NASCARaddicted
Addict
NASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and graceNASCARaddicted herds cats with both ease and grace
 
Posts: 340
Karma: 43106
Join Date: Apr 2009
Location: Germany
Device: BeBook One, Pocketbook Touch, Pocketbook Touch HD
2 Fragen wegen Urheberrecht

Hallo

Ich hätte mal 2 Fragen wegen dem deutschen Urheberrecht. Ich hoffe nur, ich löse damit jetzt keine riesige Diskussion aus:

1. Hier im deutschen Forum gibt es ja diesen Guide zur ebook Erstellung. Da heißt es: Literarische Werke werden 70 Jahre nach dem Tod ihres Autors (abgekürzt p.m.a. post mortem auctoris) gemeinfrei.

Weiter heißt es: Bei Übersetzungen wird die "Life plus 70" Regel auf den Übersetzer angewandt, da eine Übersetzung als eigene schöpferische Leistung betrachtet wird. Das heißt, der Übersetzer muss 70 Jahre lang tot sein, bevor seine Übersetzung in Deutschland gemeinfrei ist.

Gibt es diese Regel nur in Deutschland ? Und wie ist das bei MobilRead, die ihren Server ja soweit ich weiß in Kanada haben (zumindest zeigt mir Firefox das so an) ? Ich hab gerade folgenden Fall: Ich hab ein Buch von Alfred Assolant gefunden, das ich gerne einscannen würde. Assolant ist bereits 1886 gestorben. Das Buch wurde von Bernhard Thieme übersetzt, und soweit ich das mit Google erkennen kann ist der Mann erst 1943 geboren worden und lebt auch heute noch. Das würde ja heißen, selbst wenn er jetzt sterben würde, würde es bis 2080 dauern, bis die deutsche Version gemeinfrei wäre, obwohl das Original in Deutschland schon seit 1956 gemeinfrei ist ? (aber wie gesagt ich will hier keine Diskussion starten, einfach nur mal nachfragen wie das bei MR und im Ausland gehandelt wird).

Und meine 2. Frage:
Wie bereits oben erwähnt: ... da eine Übersetzung als eigene schöpferische Leistung betrachtet wird.
Nun, mal angenommen, ein fremdsprachiger Autor schreibt 1938 ein Buch. 1939 wird es ins deutsche übersetzt. Der Übersetzter stirbt noch im gleichen Jahr und ist also seit über 70 Jahren tot. Der Autor selbst stirbt aber erst 1950, oder vielleicht lebt er sogar noch immer.
Wie ist dann das Urheberrecht, da die Übersetzung ja eine eigene schöpferische Leistung ist ?
NASCARaddicted is offline   Reply With Quote