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Old 01-03-2024, 12:09 PM   #1756
skreutzer
Software Developer
skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.skreutzer considers 'yay' to be a thoroughly cromulent word.
 
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Erstmal gutes Neues.

Ist es nicht so, dass der Text des Titels gemeinfrei ist (jedenfalls sollte das für den überwiegenden Teil der Sammlung auf Mobileread zutreffen)? Dann dürfte den Text auch jeder, egal aus welcher Quelle kopiert, kostenlos weitergeben oder auch verkaufen (abgesehen vom Leistungsschutzrecht, das wird hier von dir und anderen nicht in Anspruch genommen, oder?). Der Text in der Datei ist doch von "Benrath"/Rausch kopiert, oder nicht?

Layout, Cover, Beschreibungstexte, die sind dann von dir. Für die gilt standardmäßig wenn nicht anders angegeben: "alle Rechte vorbehalten". Da hat Mobileread schon lange das Problem, nicht sauber und genau geklärt/gekennzeichnet zu haben, wie es sich mit den Rechten für die bereitgestellten Dateien verhält. Steht ausdrücklich drunter:
Quote:
This work is assumed to be in the Life+70 public domain OR the copyright holder has given specific permission for distribution.
Was ist jetzt das Werk, den Beschreibungstext im Foren-Thread mal ausgenommen? Das ganze Werk insgesamt, oder sind manche Rechte von dir restriktiv lizenziert oder ganz vorbehalten, sprich: du räumst du diese Rechte nicht ein, noch entlässt du deinen Anteil ebenfalls in die Gemeinfreiheit (Rechteverzicht)? Jetzt könnte man auf die Idee kommen:
Quote:
the copyright holder has given specific permission for distribution
Aber welche Rechte und an wen? Nur an Mobileread (womit sich die Foren-Betreiber vermutlich rechtlich absichern möchten, nicht aber eine freie Bibliothek aufbauen)?

An sich wird für die Datei gelten, dass es sich um ein abgeleitetes oder kombiniertes Werk handelt, daran hättest dann du die Rechte, solange niemand deine Anteile entfernt und wieder auf den gemeinfreien (sofern zutreffend) Rausch-Text zurückgelangt. Das beißt sich dann aber mit der Public-Domain-Angabe des Urheberrechtshinweises im Thread, außer wie gesagt, man geht davon aus, dass auch restriktiv lizenzierte Werke in der Sammlung enthalten sind und aufgenommen werden (was nicht eindeutig gekennzeichnet ist), und die "distribution" ist nicht für alle überallhin egal zu welchen Konditionen gestattet, sondern nur an Mobilread gewährt worden (nicht übertragbar).

Es ist gut vorstellbar, dass sich ein unbedarfter Seiten-Besucher die Threads anschaut, die Urheberrechtsvermerke liest, und daraus schließt, dass sich die bereitgestellten Werke sämtlich und insgesamt in der Gemeinfreiheit befinden. Mobileread, die Dateien, die Buchmacher differenzieren oftmals nicht genauer. Den Beschreibungstext im Thread, OK, da ist das unwahrscheinlicher, sollte man eher darauf kommen, dass hier nur Mobileread ein nicht-übertragbares Recht zur Veröffentlichung eingeräumt wäre, allerdings hängt die Datei als Anhang im Post und der Urheberrechtsvermerk steht im gleichen Post drin.

Von einem Unternehmen sollte man aber erwarten können, dass die diese Sachen vorher genau prüft/untersucht, wo der Umgang mit Werken, Rechten und Lizenzen zu deren Tagesgeschäft gehört.

Update: Also gut, ins "Impressum" hast du folgendes reingeschrieben:
Quote:
Die Werke von Henry Benrath (eigentlicher Name: Albert Heinrich Rausch) sind gemeinfrei.

Die Anordnung und Formatierung des Textes in diesem eBuch unterliegt jedoch dem Urheber- und Leistungsschutzrecht. Daher darf dieses eBuch ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Herausgebers weder verkauft, neu veröffentlicht, gleich ob in elektronischen oder gedruckten Publikationen, noch sonst in irgendeiner Weise für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Das Herunterladen, Kopieren und Weitergeben für private Zwecke ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht.

© Copyright 2020
Es wäre daher mal ein Anfang, das auch im Thread-Post ausdrücklich und mit Warnung groß dazuzuschreiben, denn sonst steht vonseiten Mobileread nur die Public-Domain-Behauptung oder die unklare, leicht missverständliche "distribution [von wem, für wen?] with permission" dran.

Ob diese Formatierungen überhaupt Schöpfungshöhe erreichen und urheberrechtlich schützbar sind, müsste im Einzelfall betrachtet werden. Reine technische Umformatierung, Fehlerkorrektur, usw. werden urheberrechtlich nicht schützbar sein. Daher bliebe neben der Cover-Gestaltung (sofern nicht generisch) und dem Schriftsatz-Layout/-Design noch das Leistungsschutzsrecht - ob Mobileread für die deutschen Titel bzw. nach deutschem Recht überhaupt klar ist, dass Leistungsschutzrecht beansprucht wird (wohl aber nicht gegen Mobileread eingefordert), wird wohl eher nicht zutreffen, der Copyright-Hinweis im Thread ist dafür natürlich auch nicht ausreichend/hilfreich. Worauf sich die zu schützende Leistung bezieht, ist unklar - nicht auf das Scannen, Abtippen, Korrekturlesen des Rausch-Textes, oder? Ist der vom Project Gutenberg, Distributed Proofreaders, oder woher? Oder geht es um die Leistung/Arbeit bei der Erstellung des Covers, Anwendung der Formatierung, usw.?

Das generelle Problem, weshalb das immer wieder ein Thema ist und solche Dinge passieren, ist einfach, dass da Public Domain dransteht und drangeschrieben ist (was ja auch auf die Basis-Texte, die hier kopiert wurden und weiterverbreitet werden, zutrifft), gleichzeitig aber diverse Rechte von manchen Buchmachern gern vorbehalten werden. Und das auch nicht wirklich gut gekennzeichnet ist (sowohl vonseiten Mobileread als auch durch die Buchmacher). Wenn Seiten-Besucher, Leser, usw. da nicht genau Bescheid wissen und genau draufschauen, kommt es immer mal wieder zu genau diesen Situationen und Verwirrungen.

Auch noch folgender Hinweis: Der Urheberrechts-Hinweis sagt ausdrücklich, dass, wenn das Werk im Land des Nutzers urheberrechtlich geschützt ist (also nicht gemeinfrei), dass man es nichtmal herunterladen darf/soll! Das kann ja dann auch nicht der Sinn sein, solche Werke überhaupt erst hochzuladen, obwohl klar ist, dass nichtmal das Herunterladen erlaubt wird. Also, ich denke mal, diese Klausel dürfte unwirksam sein (und ist nur ein Versuch der Foren-Betreiber, sich ungenehmigt/illegal hochgeladene Werke/Anteile zu schützen, damit die nicht eine unberechtigte Weiterverbreitung aktiv und wissentlich gutheißen/fördern, wie das ja bei user-generated-content, Störer-Haftung, vs. Provider-Privileg usw. ein klassisches Thema ist), und wo der Upload durch den Rechte-Inhaber selbst erfolgt, wird man wohl von einer impliziten Genehmigung ausgehen dürfen.

Wenn sich viele/alle Buchmacher (die gleichen oder willkürlich) Rechte vorbehalten, ihren Anteil in den Dateien nicht in die Gemeinfreiheit entlassen und auch keine Lizenz einräumen, braucht die Gemeinfreiheit eigentlich nichtmal erwähnt werden, überdies ist Copyfraud leider auch nicht illegal. Die Hinweise auf die Gemeinfreiheit sind eher irreführend, wenn für viele Dateien gilt, dass sie eben gerade/ausdrücklich *nicht* in der Gemeinfreiheit sein sollen.

Was man da praktischerweise tun kann in so einer Situation: erster Schritt wäre, neobooks freundlich darum bitten, das Angebot von 1,99 Euro auf gratis zu stellen oder alternativ die deine Dateien aus dem Sortiment und den Distributions-Kanälen zu entfernen unter Verweis, dass du Rechte daran hälst und bestimmte Nutzungen nicht gestattet hast. Es wird ja nicht so sein, dass dir da ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, da du selbst die Dateien schließlich kostenlos verbreitest (außer, du verkaufst die noch woanders). Deine Absicht ist ja nicht, Einnahmen zu erzielen, im Sinne eines potentiellen Schadens bist du durch die Aktivitäten von neobooks folglich auch nicht wirtschaftlich geschädigt worden. Von daher wird's eben in erster Linie um die Unterlassung gehen. Rückerstattung des vermeintlichen "Kaufpreises" an die "Kunden". Potentiell einklagen wenn die freundliche Bitte/Aufforderung nicht fruchtet, oder wie?

Last edited by skreutzer; 01-03-2024 at 03:54 PM.
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