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Originally Posted by Simerion
Sofern das Buch Diebesgut war (und bei einer fehlenden Lizenz für den Druck ist dies nicht allzu weit davon entfernt), könnte genauso gut die Polizei vor der Tür stehen und das Diebesgut ersatzlos einziehen.
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Das ist, jedenfalls für Österreich, wo ich die Rechtslage besser kenne, falsch. Wenn ich ein Buch bei einem gewerblichen Händler kaufe erwerbe ich Eigentum, Punkt. Wo der das Buch her hat, ob es gestohlen war, was auch immer, interessiert mich als Kunde nicht.
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Ich weiß nicht wie man das rechtlich sinnvoll Anders hätte lösen können.
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Schadenersatz? Aber, wie gesagt, nicht mein Problem als Käufer.