Quote:
Originally Posted by Eagleeye
Nein, das ist dummerweise der ganz normale Wahnsinn, der "deutsches Recht" genannt wird. Und der ist ganz und gar nicht lustig
|
Nun, nun. Ein wenig pauschal, gell ?
Nicht alles was Gesetz ist in D ist automatisch dem Wahn verwandt oder in ihm entstanden. Es gibt da auch haufenweise sehr vernünftige Regelungen.
In Bezug auf die Abmahnfragen wäre allerdings mein Vorschlag als erstes mal das Grundübel des "fliegenden Gerichtsstandes", besser gesagt der freien Gerichtswahl durch den Abmahner abzustellen. Derzeit gilt: Da eine im Internet begangene Urheberrechtsverletzung prinzipiell weltweit wirkt und jedenfalls auch überall in Deutschland ist überall der Ort der Verletzungshandlung.
Folge: Der Rechteinhaber kann sich das Gericht mit der bekanntermaßen freundlichsten Rechtsprechung aussuchen. Der Gesetzgeber möge den Gerichtsstand für diese Fälle auf den Wohnsitz des Schuldners festlegen.
Das gäbe dann schon mal die Möglichkeit eine
etwas breitere Rechtsprechungsbasis und Diskussion zu den vorhandenen Themen aufzubauen und die Sache nicht zwei handvoll Richtern an zwei bis drei Landgerichtskammern für Urheberrecht zu überlassen. (Die Zuständigkeit für Urheberrechtssachen ist allerdings eh in den einzelnen Bundesländern bei bestimmten LG-Kammern gebündelt.)