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Old 04-16-2009, 05:20 PM   #9
netseeker
sleepless reader
netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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Device: Sony PRS-505, PB 360° & 302, nook wi-fi, Kindle 3
Ich habe damals für den PRS-505 ebenfalls ~50 Euronen für den Zoll hinlegen müssen. Die EuSt berechnet sich aus dem Brutto-Gesamtpreis inkl. Versandkosten und der Zoll hat bei den eReadern einen gewissen Spielraum in der Einstufung (wobei diese Geräte meistens als PDA eingestuft werden). Wenn der Zoll meint den Sony als MP3-Player einzustufen (was die können und leider auch dürfen) wird noch extra Zoll (2%?) fällig.

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Originally Posted by mos View Post
Jau und den habe ich eben auch angefordert. Gegen den werde ich vermutlich auch Widerspruch einlegen, weil ich nicht gefragt wurde, ob sie für mich verzollen dürfen und ich ihnen keine Vollmacht gegeben habe.

Nach meiner Berechnung hätten eigentlich nur so ca. 55-58 Euro anfallen dürfen, das wären 19% EuSt. Mich würde interessieren, ob sie entweder den Reader falsch eingestuft haben oder eine Bearbeitungsgebühr berechnet haben, für eine Leistung, die ich nicht freigegeben habe.

Mal sehen, wann die Rechnung hier eintrifft.
Du hättest damals die Entrichtung der Gebühr verweigern können und hättest Dein Gerät dann beim Zoll abholen müssen. Warum Du allerdings keine Rechnung bekommen hast ist sehr merkwürdig. Rein theoretisch könnte man ja versuchen einen Teil der EuSt zurückerstattet bekommen (aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen mit USA), was aber nur geht, wenn man die Verzollung auch nachweisen kann...
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