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Originally Posted by VWeed
Es handelt sich ja schliessloch nicht um selbst nachinstalliertes, sondern beworbene und enthaltende Funktions-Zusicherungen.
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Ach Gottchen! Dann würde ich erst mal den Unterschied zwischen Werbung und einem Werksvertrag mit vertraglich vereinbarten Funktionalitäten unterscheiden lernen.
Gewöhnliche Werbung darf viel verprechen. Man hat Pech, wenn man blauäugig drauf vertraut hat, und die Realität nicht hält was die blumigen Beschreibungen der Werbetexter zu versprechen schienen.
Bei Werbung ist und bleibt man in der Pflicht sich vorher zu informieren.