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View Full Version : Seriousness BGH zur Störerhaftung bei offenem WLAN
beachwanderer 05-12-2010, 06:02 AM Da das nicht direkt was mit ebooks zu tun hat ein Lounge-Thread.
Es gibt nun also eine Pressemitteilung (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51934&pos=0&anz=101) dazu, dass der BGH im Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – (Kommt in die amtliche Sammlung mit dem Titel "Sommer unseres Lebens" weil es darum ging) nun auch selbst die "Störerhaftung" für offene WLANs festgeklopft hat. Wenn der Volltext da ist wird der Link nachgeliefert.
Also, wie weitgehend erwartet:
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Ob und wie genau im Urteil selbst auch dies steht, bleibt abzuwarten:
Privaten Anschlussinhabern obliegt ... eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. (Hervorh. v. mir) Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
und:
Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). (Hervorh. v. mir)
Beachte: Es ging um 1 (i.W. einen) Titeldownload.
reymund 05-12-2010, 09:33 AM Und schon werden Abmahnanwälte Ihre Leute losschicken und schauen wo ungesicherte WLans stehen und Abmahnungen verschicken .
gulu-gulu 05-12-2010, 10:24 AM Beachte: Es ging um 1 (i.W. einen) Titeldownload.
Schnäppchen. In USA "kostet" ein Titel immerhin gute 79 000$ (http://www.golem.de/0906/67873.html)
Richtig krank wird das ganze dann, wenn man das mit diesem Artikel vergleicht: http://www.newspoint.cc/artikel/Weltweit/13-jaehriger_Auftragskiller_verhaftet_56013.html
Demnach sind in Guatemala ca. 6000 Menschenleben so viel "wert" wie in USA ein mp3-download.. verrückte Welt :(
K-Thom 05-12-2010, 12:06 PM Ist das denn was Neues? Die Mitstörerhaftung war doch schon immer gültige Rechtslage bei ungesichertem WLAN.
beachwanderer 05-12-2010, 02:08 PM Ist das denn was Neues? Die Mitstörerhaftung war doch schon immer gültige Rechtslage bei ungesichertem WLAN.
Die Rechtsprechung der Gerichte war uneinheitlich, aber die grundsätzliche Linie war bereits bisher die Störerhaftung. Wie oben gesagt ist es also nicht unerwartet. Stimmt.
Der BGH hatte bisher aber noch keine Gelegenheit, ausdrücklich etwas dazu zu sagen. An dem Urteil des Bundesgerichtshofes werden sich die unteren Instanzen nun einheitlich ausrichten.
Und schon werden Abmahnanwälte Ihre Leute losschicken und schauen wo ungesicherte WLans stehen und Abmahnungen verschicken .
@reymund: Nein. Das Vorhalten eines offenen WLAN selbst ist kein abmahnfähiger Umstand. Wer aber ein ungeschütztes WLAN betreibt wird sich weiterhin nicht darauf berufen können dass er nichts dafür kann wenn Dritte über den offenen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begehen.
beachwanderer 06-02-2010, 11:46 AM So, nun gibt es die Entscheidung auch im Volltext. Ging ja recht flott.
Den Volltextdownload via BGH (http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Home/home_node.html) gibt es hier (I. Zivilsenat, 12.5.2010, I ZR 121/08) (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=2e9e2653a8ad0c41e5eb3f473ab027e9) (pdf, 16 Seiten).
Merkwürdigkeiten. :chinscratch:
Zum Thema offenes (besser "nicht hinreichend gesichertes"!) WLAN:
Das Gericht ist der Ansicht, dass die vom WLAN-Betreiber seit 2006 beibehaltene Verschlüsselung nach dem WPA-Standard o.k. sei. Es sei aber nicht ausreichend, dass der WLAN-Betreiber die werkseitig voreingestellten Passworte nicht verändert/personalisiert habe. Das Unterlassen dieser einfachsten Sicherung, die zumutbar, nicht unverhältnismäßig und ohne Mehrkosten für den WLAN-Betreiber möglich gewesen sei hat hier letztlich zur Bejahung der Haftung geführt.
Zum Thema Abmahnkosten:
Wegen der Frage der Abmahnkosten ist die Sache weiterhin nicht entschieden. Hier wird das vorinstanzliche Gericht (OLG Frankfurt am Main) nochmal zu verhandeln und entscheiden haben. Die ominöse "100,- EUR Erklärung" zur Deckelung der Abmahnkosten aus der Presseerklärung des BGH ist damit in diesem Zusammenhang ohne weiteres Interesse. Sie findet sich im Urteil an keiner Stelle wieder und ist damit belanglos.
Freeshadow 06-05-2010, 03:21 PM schon für leute mit NDS
WEP gilt nicht als hinreichend gesichert
T_Frain_K 06-05-2010, 03:59 PM Haarspalterei. Mein W-LAN ist auch "nur" WEP-gesichert.
Meiner Meinung ist "hinreichend gesichert", wenn man gegen beabsichtliches Eindringen mit normalen Methoden absichert. Ähnlich wie das zusperren der Haustüre.
Dass natürlich Spezialisten mit dem entsprechenden Werkzeug immer die Möglichkeit haben, irgendwo einzudringen, sollte nicht dem braven Bürger zur Last gelegt werden. Immerhin würden sich solche Individuen ohnehin wissentlich strafbar machen, wenn sie zu solchen Mitteln greifen.
Man kann das Gesetz von Murphy (http://de.wikipedia.org/wiki/Murphys_Gesetz) nicht auf alle Aspekte des Lebens anwenden, denn sonst würden wir die gesamte Gesellschaft (und die Jurisdiktion) nicht brauchen. (Ich könnte ja dann gleich sagen, der Unfallfahrer sei unschuldig, weil die alte Frau ja gar nicht erst hätte aus dem Haus gehen müssen, wenn sie nicht überfahren hätte werden wollen.)
beachwanderer 06-06-2010, 03:52 AM Haarspalterei. Mein W-LAN ist auch "nur" WEP-gesichert.
Meiner Meinung ist "hinreichend gesichert", wenn man gegen beabsichtliches Eindringen mit normalen Methoden absichert. Ähnlich wie das zusperren der Haustüre. Dass natürlich Spezialisten mit dem entsprechenden Werkzeug immer die Möglichkeit haben, irgendwo einzudringen, sollte nicht dem braven Bürger zur Last gelegt werden.
Absolut legitime und vertretbare Auffassung. Solange der BGH hier in D aber anderer Meinung ist müssen wir uns in D damit auseinandersetzen, was die Gerichte meinen und nicht was man auch als vernünftig ansehen kann.
Das Problem ist auch in diesem Fall, dass einerseits über den Einzelfall zu entscheiden ist (und deshalb durchaus ergebnisorientiert für den Fall gefeilt und gebogen wird) und anderesreits natürlich alle Welt begierig ist aus der jeweiligen Einzelfallentscheidung so viele allgemeingültige Regeln wie möglich abzuleiten.
Da ich dazu nun nicht noch einen Thread aufmachen will an dieser Stelle folgender Hinweis:
In der c't Nr. 13/2010 v. 7.6.2010 (bei Abonennten schon im Kasten ;)) gibt es ab S. 74 einen lesenwerten Artikel von Holger Bleich unter dem Titel "Ein falscher Klick ... / Das Internet ist ein juristisches Minenfeld" der einen Überblick und eine berechtigte Polemik zu der Art und Weise des Einsatzes der Abmahnung in D im Zusammenhang mit dem Web und auch zur fahrlässigen Gesetzgebungspolitk in diesem Zusammenhang enthält.
Freeshadow
schon für leute mit NDS
WEP gilt nicht als hinreichend gesichert
Tja. Ich habe hier für meine ollen Palms noch eine WLAN-SD Karte leider fast nur noch herumliegen, die nicht nicht an meinem WLAN betreiben mag/kann ....
gulu-gulu 06-07-2010, 05:12 AM Haarspalterei. Mein W-LAN ist auch "nur" WEP-gesichert.
Meiner Meinung ist "hinreichend gesichert", wenn man gegen beabsichtliches Eindringen mit normalen Methoden absichert. Ähnlich wie das zusperren der Haustüre.
Dass natürlich Spezialisten mit dem entsprechenden Werkzeug immer die Möglichkeit haben, irgendwo einzudringen, sollte nicht dem braven Bürger zur Last gelegt werden.
Das kann ich zwar nachvollziehen, aber gut finde ich es trotzdem nicht. Wenn ich schon weiss, dass WEP leicht zu knacken ist (und dafür brauchts ja nicht mal besonders gute Computer-Kenntnisse..) breche ich mir doch auch nichts ab, die WLAN-Konfiguration auf WPA2 umzustellen.. das kann praktisch jeder Router, die Einstellung ist echt nicht kompliziert und sonst ändert sich doch nicht viel dadurch. Verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum WEP und WPA1 überhaupt noch implementiert werden. Das schafft nur Verwirrung und potentiell schlecht gesicherte Netze...
Und um in deinem Beispiel zu bleiben: für mich bedeutet WEP nicht das absperren der Haustüre sondern lediglich das anlehnen der Türe..
beachwanderer 06-07-2010, 06:23 AM Das kann ich zwar nachvollziehen, aber gut finde ich es trotzdem nicht. Wenn ich schon weiss, dass WEP leicht zu knacken ist (und dafür brauchts ja nicht mal besonders gute Computer-Kenntnisse..) breche ich mir doch auch nichts ab, die WLAN-Konfiguration auf WPA2 umzustellen.. das kann praktisch jeder Router, die Einstellung ist echt nicht kompliziert und sonst ändert sich doch nicht viel dadurch. Verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum WEP und WPA1 überhaupt noch implementiert werden. Das schafft nur Verwirrung und potentiell schlecht gesicherte Netze...
Und um in deinem Beispiel zu bleiben: für mich bedeutet WEP nicht das absperren der Haustüre sondern lediglich das anlehnen der Türe..
Tja, wann ist eine Sicherung eine Sicherung? Es sind auch zwei unterschiedliche Probleme: 1) Was kann man von mir an Maßnahmen fordern um Dritte, die in in jedem Falle mit krimineller Energie vorgehen, auszuschließen? 2) Was möchte ich selbst an Vorkehrungen treffen um, was mir lieb und teuer ist, zu schützen?
Dass es nicht gut ist, ein Auto mit offener Tür abzustellen ist klar. In Anbetracht der Tatsache, das jeder, der einen Funken Ahnung und das richtige Werkzeug hat einen verschlossenen Pkw in weniger als 10 Sekunden geöffnet hat ist aber auch das einfache Verschließen eines Pkw an und für sich keine hinreichende Sicherungsmaßnahme.
Warum es zum Beispiel Nintendo (vgl. Posting von Freeshadow) nicht für nötig hält da mit der Zeit zu gehen und bei WEP bleibt ist mir auch schleierhaft.
Das Problem ist ein sich ständig erneuerndes. Es gibt zu jedem Zeitpunkt jede Menge "alter" Hardware und Software die nicht einfach weggeworfen/gelöscht sondern weiter betrieben wird bzw. aus finanziellen Gründen werden "muss".
Daher hat der BGH auch die Meinung vertreten, dass es dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes nicht zugemutet werden könne, seine Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden und dass die Pflichten sich auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen bezögen.
Wie das dann im Einzelfall betrachtet wird ... Argumente gibts immer :rolleyes:
gromit62 06-07-2010, 09:38 AM Also mein alter WLAN-Router kann auch nur WEP. Mir ist nicht bekannt, daß es ein Firmware-Update für WPA o. ä. gibt.
Allerdings lasse ich nur Geräte mit bekanntem MAC-Adressen rein.
Gilt das nun als sicher ?
Soweit mir bekannt ist, gilt auch ein gewisser Bestandsschutz. Zum Zeitpunkt der Einrichtung des WLAN-Netzwerkes soll ein aktueller Schutzstandard eingehalten werden. Läuft so ein WLAN über mehrere Jahre unverändert, dürfte das rechtlich einwandfrei sein, obwohl die Sicherheit ständig abnimmt.
Stimmt das so ?
Ergänzung: Ich habe gehört, das es ebenfalls fahrlässig ist, einen WPA-PSK-Schlüssel zu verwenden, der bei den AVM-Geräten (Fritz-Box) zwar individuell generiert aber per Aufkleber beigefügt war. Das kann ich gut verstehen, wenn der Aufkleber außen an die Haustüre geklebt wird, aber werden jetzt schon spezielle Vorschriften gemacht, wie ich meine Daten innerhalb des Haushaltes aufbewahre ?
gulu-gulu 06-07-2010, 12:30 PM Also mein alter WLAN-Router kann auch nur WEP. Mir ist nicht bekannt, daß es ein Firmware-Update für WPA o. ä. gibt.
Allerdings lasse ich nur Geräte mit bekanntem MAC-Adressen rein.
Gilt das nun als sicher ?
Meiner Meinung nach ein klares nein. Eine x-beliebige MAC-Adresse einzustellen ist keine Kunst und geht sowohl in Win als auch Linux mehr als einfach. Genauso wenig ist es übrigens effektiv, keine SSID zu senden..
Aber beachwanderer hat schon recht. Die Frage wann eine Sicherung eine Sicherung ist, ist durchaus gerechtfertigt. Komplett sicher kann man ein WLAN vermutlich gar nicht machen. Aber man kann es zumindest so sichern, dass 98% der Script-Kiddis nicht reinkommen. Und das mit geringen finanziellen Mitteln und wenig KnowHow..
Ich habe mal einen Bericht gelesen über Sicherheit von Wohnungstüren. Darin hat der Polizeisprecher berichtet, dass über 90% der Einbruchsversuche abgebrochen werden, wenn nicht innerhalb der ersten 2-3 Minuten ein Erfolg gelingt. Das bedeutet, dass ein Schloss im Endeffekt gute 5 Minuten überstehen muss, um einigermaßen effektiv zu sein. Das gleiche gilt auch für WLANs. Will jemand der sich gut auskennt einbrechen, wird das über kurz oder lang gelingen.. Will nur jemand "Sport-Hacken" kann man denjenigen leicht demotivieren. Nur leider nicht mit einem "Schloss", dass innerhalb weniger Sekunden mit einem einfachen Programm auszuhebeln ist.. Zwar fände ich es vermessen zu verlangen, dass man immer am absolut neuesten Stand der Technik sein muss, um solchen Problemen zu entgehen, aber WPA2 ist jetzt auch nicht erst 3 Wochen alt und auch ein neuer Router kostet kein Vermögen (sind übrigens bei geizhals schon für unter 20 Euro zu bekommen..). Insofern finde ich schon, dass man heutzutage WPA2 verlangen kann.
mtravellerh 06-07-2010, 01:38 PM Meiner Meinung nach ein klares nein. Eine x-beliebige MAC-Adresse einzustellen ist keine Kunst und geht sowohl in Win als auch Linux mehr als einfach. Genauso wenig ist es übrigens effektiv, keine SSID zu senden..
Aber beachwanderer hat schon recht. Die Frage wann eine Sicherung eine Sicherung ist, ist durchaus gerechtfertigt. Komplett sicher kann man ein WLAN vermutlich gar nicht machen. Aber man kann es zumindest so sichern, dass 98% der Script-Kiddis nicht reinkommen. Und das mit geringen finanziellen Mitteln und wenig KnowHow..
Ich habe mal einen Bericht gelesen über Sicherheit von Wohnungstüren. Darin hat der Polizeisprecher berichtet, dass über 90% der Einbruchsversuche abgebrochen werden, wenn nicht innerhalb der ersten 2-3 Minuten ein Erfolg gelingt. Das bedeutet, dass ein Schloss im Endeffekt gute 5 Minuten überstehen muss, um einigermaßen effektiv zu sein. Das gleiche gilt auch für WLANs. Will jemand der sich gut auskennt einbrechen, wird das über kurz oder lang gelingen.. Will nur jemand "Sport-Hacken" kann man denjenigen leicht demotivieren. Nur leider nicht mit einem "Schloss", dass innerhalb weniger Sekunden mit einem einfachen Programm auszuhebeln ist.. Zwar fände ich es vermessen zu verlangen, dass man immer am absolut neuesten Stand der Technik sein muss, um solchen Problemen zu entgehen, aber WPA2 ist jetzt auch nicht erst 3 Wochen alt und auch ein neuer Router kostet kein Vermögen (sind übrigens bei geizhals schon für unter 20 Euro zu bekommen..). Insofern finde ich schon, dass man heutzutage WPA2 verlangen kann.
Ach WPA2 ist auch nicht unknackbar mit den richtigen Mitteln und ein bisschen Knowhow. Ehrlich gesagt bin ich schon zufrieden, wenn 99% draussen bleiben und ich glaube, das Gesetz kann auch nicht mehr vorschreiben.
T_Frain_K 06-07-2010, 02:08 PM Ich finde den Vergleich mit der versperrten Haustüre nicht so weit hergeholt - Ein herkömmliches Zylinderschloss kann ich nämlich auch problemlos öffnen - und eine Terassentür oder ein Fenster reicht ein Bohrer, wie das geht ist heutzutage ein offenes Geheimnis. So etwas wie verbotenes Wissen gibt es heute nicht mehr.
Daher würde es mich sehr wundern, wenn "einbrechen" im digitalen Sinne weniger strafbar wäre als die herkömmliche Variante. Es geht ja im Prinzip darum (für den Privatanwender zumindest), dass ein Schutz da ist, ob nun effektiv oder nicht. Denn es ist das unerlaubte Aushebeln/Umgehen des Schutzes, das den Strafakt einläutet. J.m.2.c.´s.
Wundern tut mich das Urteil aber nicht: Denn ähnlich dubios ist es auch bei den optischen Kaufmedien: kaum eine CD / DVD ist heute nicht mehr kopiergeschützt. Man darf eine Kopie für private Zwecke nutzen, man darf MP3´s rippen bzw. den Film für seinen PMP konvertieren - aber man darf dazu nicht den Kopierschutz des Mediums überwinden, was jedoch das ganze Vorhaben zu einem hyphothetischen Paradoxon macht. Ergo macht man sich strafbar, wenn man seine für gutes Geld gekauften CDs auf seinen für gutes Geld gekauften MP3-Spieler lädt. Interessiert zwar keinen, aber der Rechtsspruch dahinter ist genau so hirnrissig, wenn man mir den Ausdruck gestattet. :smack:
PS: Ich hab bei uns damals WEP aufgesetzt, da diverse Netzteilnehmer (Sony PSP u.a.) nichts anderes konnten. Ist heutzutage hinfällig, aber NTRS. Ausserdem wohne ich in der Provinz, in der Stadt hätte ich vielleicht auch ein bisschen mehr Bedenken.
gulu-gulu 06-07-2010, 02:38 PM Da gebe ich dir recht. Auch bei Haustüren ist der "normale" Schutz nicht wirklich gegeben. Aber auch hier finde ich es kein gutes Argument zu sagen: "Unknackbar gibt es nicht, dann lass ich gleich alles offen." Viel sinnvoller wäre es da wohl sich mit dem Thema zu befassen und darauf mit einem stabileren/sichereren Schloss zu reagieren..
Dass "einbrechen" so oder so strafbar ist, ist klar. Allerdings ist die Hemmung "virtuell" am PC ein WLAN zu hacken sicherlich geringer, als irgendwo eine Tür aufzubrechen. Auch der Schaden der dann entsteht sollte nicht unterschätzt werden. Illegale Downloads sind da ja nur der Anfang.. Online-Banking oder irgendwelche Dinge auf Kosten anderer bestellen wäre dann der nächste Schritt.. unschön und wie gesagt: relativ leicht zu vermeiden..
Knackbar ist nach wie vor sicherlich alles (und sei es nur durch Ausprobieren). Der Zeitaufwand ist nur bedeutend größer..
T_Frain_K 06-07-2010, 02:52 PM WEP-gesichert ist NICHT gleichbedeutend mit "alles offen", mein Bester.
gulu-gulu 06-07-2010, 03:24 PM WEP-gesichert ist NICHT gleichbedeutend mit "alles offen", mein Bester.
Nunja.. die Nutzung von WEP bedeutet aber auch nicht "gesichert"..
netseeker 06-07-2010, 03:37 PM Nunja.. die Nutzung von WEP bedeutet aber auch nicht "gesichert"..
Hm, ich stelle mir gerade vor wie eBook-Shops, welche das unsichere (weil lange geknackte) Adobe-ADEPT verwenden, plötzlich als "Mitstörer" haften sollen, wenn illegale Kopien der verkauften ePub-eBooks in Tauschbörsen auftauchen...
T_Frain_K 06-07-2010, 03:49 PM Und Videotheken...
K-Thom 06-08-2010, 07:21 AM Nicht zu vergessen Buchhandlungen, die sogar gegen Bezahlung (!) analoge Vorlagen für Raubkopien verbreiten, so genannte Bücher ...
gulu-gulu 06-08-2010, 09:36 AM Der Vergleich zur Videothek hinkt. Eine Videothek ist ja nicht für den Kopierschutz verantwortlich, sondern verleiht die zu Verfügung gestellten Filme. Ist der Schutz der Filme unzureichend, trifft der Schaden hauptsächlich denjenigen, der die DVDs produziert hat. Das ist dann ja auch der, der für den Kopierschutz verantwortlich ist und nicht die Videothek.. Wie das bei Ebooks ist weiß ich nicht :)
Ähnlich ist es doch beim WLAN auch. Derjenige der für unzureichenden Schutz sorgt, hat wenigstens einen Teil des dadurch entstandenen Schadens zu tragen..
Ich habe mir mal ein Bild überlegt, dass meiner Meinung nach den WEP-Sachverhalt gut darstellt:
Angenommen man kauft sich ein neues Auto und lässt es über mehrere Jahre in einer dunklen Seitenstraße vor der Garage stehen. Abgeschlossen, aber mit heruntergekurbelten Fenstern und dem Schlüssel auf dem Fahrersitz liegend. Würde sich allen Ernstes jemand wundern wenn das Auto geklaut würde? Abgeschlossen war es doch schließlich! Und wenn das Abschließen des Autos nicht mehr ausreichend ist als Diebstahl-Prävention, dann kann man es ja prinzipiell gleich offen lassen..
Solange der Schaden "nur" im Verlust des Autos liegt kein Problem. Nur was ist wenn ein vorbeilaufender 12-Jähriger die Gelegenheit nutzt, eine kleine Spritztour macht und dabei ein paar Leute umfährt? Trägt dann derjenige der das Auto so toll verschlossen hat auch eine Teilschuld oder liegt alles im Verantwortungsbereich des Diebes? Klar, Diebstahl an sich ist immer noch strafbar und wenn jemand ernsthaft Interesse an dem Auto hat, könnte derjenige es auch stehlen, wenn es abgeschlossen mit hochgekurbelten Fenstern in der Garage gestanden hätte.. Aber die Wahrscheinlichkeit eines Raubes und Mißbrauches ist einfach deutlich reduziert..
Das gleiche gilt für WPA2. Wenn man die Möglichkeit hat sein WLAN mit WPA2 ohne große Kosten und mit wenig Aufwand einigermaßen sicher zu machen halte ich es einfach für fahrlässig dies nicht zu tun.. Und da prangere ich auch die Router-Hersteller an. WEP und WPA1 noch zu implementieren sorgt bei einfachen Benutzern nur für Verwirrung und ist ungefähr genauso sinnvoll wie in ein Zahlenschloss die Kombination einzugravieren..
beachwanderer 06-08-2010, 10:41 AM ... Ähnlich ist es doch beim WLAN auch. Derjenige der für unzureichenden Schutz sorgt, hat wenigstens einen Teil des dadurch entstandenen Schadens zu tragen..
:chinscratch: N... ein. Kein Schadenersatz. :D
Das ist jetzt alles Deine nachvollziehbare eigene Wertung, hat aber mit dem Urteil und den dogmatischen Verrenkungen, äh ich meine Erwägungen, des BGH nichts mehr zu tun ;).
Mal zurück zum rechtlichen Ausgangspunkt:
Das Putzige (und wichtige) in diesem Zusammenhang ist: Der BGH hat klargestellt, dass dieser Betreiber des nicht hinreichend gesicherten WLAN keinen Schadenersatz schuldet, weil ihm ein Verschulden im Zusammenhang mit der Handlung "Urheberrechtsverletzung" gerade nicht vorzuwerfen (nachweisbar) ist. Der Beklagte hier haftet nicht als Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung auf Schadenersatz.
(In diesem Zusammenhang hat der BGH übrigens auch wieder bestätigt, dass "die IP-Adresse bestimmungsgemäß keine zuverlässige Auskunft über die Person gibt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Internetanschluss nutzt." Daher fehle die Grundlage dafür, "den Inhaber eines WLAN-Anschlusses im Wege einer unwiderleglichen Vermutung so zu behandeln als habe er selbst gehandelt". - Dem Anschlussinhaber bleibt also (wie hier mit dem nachgewiesenen Vortrag er selbst sei im Urlaub gewesen) die Möglichkeit die Vermutung zu widerlegen.)
Er ist aber als "Störer" hier im Rahmen des Unterlassungsanspruches verantwortlich weil nach der Rechtsprechung dazu ein weiterer Verantwortlichkeitsmaßstab gilt. (Da geht es der Sache nach um die Anwaltskosten für die Abmahnung, keinen sonstigen Schadenersatz). In diesem Bereich muss man nicht Täter oder Teilnehmer sein, sondern es reicht, in "irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal" zur abgemahnten Rechtsverletzung beizutragen. Das hat er - so die angreifbare Ansicht des Gerichts - durch die Nachlässigkeit mit der Beibehaltung des Auslieferungspassworts getan. Das ist dünnes Eis, aber nun erstmal Entscheidung.
gulu-gulu 06-08-2010, 11:45 AM Das ist jetzt alles Deine nachvollziehbare eigene Wertung, hat aber mit dem Urteil und den dogmatischen Verrenkungen, äh ich meine Erwägungen, des BGH nichts mehr zu tun ;).
Da hast du natürlich recht! Vom Urteil selbst habe ich in der Tat einen ganz schönen Schwenker zur Seite gemacht.. Selbstverständlich verneigen wir uns alle vor dem BGH und akzeptieren dessen Entscheidung. Übrigens danke für die erneute Interpretation :2thumbsup
T_Frain_K 06-08-2010, 02:25 PM gulu², du hast immer noch ein bisschen eine andere Ansicht als ich: Ich vergleiche WEP mit einem Schloss, das leicht zu knacken ist. Mag sein, dass man leicht reinkommt, aber ein Schloss ist immer noch ein Schloss. Du aber mit einer offenen Tür, das kann ich so nicht stehenlassen.
Immerhin ist dass genau die Rechtfertigung von Dieben. Mit der gleichen Argumentation kann ich nämlich behaupten, dass Vorhängeschlösser von Müllner und billige Zahlenschlösser eine Einladung zum Diebstahl sind - die bring ich nämlich auch völlig problemlos auf.
Aber beachi hat Recht, verzeihung, recht. ;) ja, machen wir Schluss damit.
beachwanderer 06-08-2010, 04:12 PM Selbstverständlich verneigen wir uns alle vor dem BGH und akzeptieren dessen Entscheidung.
:blink: Na ja, wenn Du möchtest. ;) Ich dachte eigentlich mehr an "Selbstverständlich sind wir jetzt vor der derzeitigen Rechtsauffassung des BGH gewarnt." :D
Tja, T-Frain-Ki, ich glaub auch wir lassen das Thema mal etwas weiter ziehen und beobachten die Entwicklung. (Die ersten Abmahnkanzleien hier in D haben jedenfalls ihre Textbausteine schon um Hinweise auf das BGH-Urteil erweitert.)
Gruß, beachi :rofl:
gulu-gulu 06-09-2010, 02:31 AM gulu², du hast immer noch ein bisschen eine andere Ansicht als ich: Ich vergleiche WEP mit einem Schloss, das leicht zu knacken ist. Mag sein, dass man leicht reinkommt, aber ein Schloss ist immer noch ein Schloss. Du aber mit einer offenen Tür, das kann ich so nicht stehenlassen.
Immerhin ist dass genau die Rechtfertigung von Dieben. Mit der gleichen Argumentation kann ich nämlich behaupten, dass Vorhängeschlösser von Müllner und billige Zahlenschlösser eine Einladung zum Diebstahl sind - die bring ich nämlich auch völlig problemlos auf.
Aber beachi hat Recht, verzeihung, recht. ;) ja, machen wir Schluss damit.
Da hast du recht. WEP mag noch als Schloss durchgehen. Allerdings ist ein Schutz trotz dieses "Schlosses" einfach überhaupt nicht gegeben. Das ist in etwa so, als würde man seine Geldkassette mit einem Poesie-Album-Schloss sichern und auf die Rückseite den Schlüssel kleben.. Aber gut.. genug davon.
Ich bin ja auch der Meinung, dass wenn jemand sein WLAN offen lassen möchte (oder mit WEP "sichern" möchte) kann das jeder gerne tun. Sind ja in einem freien Land und vielleicht hat ja der ein oder andere auch eine gute Begründung für sein Tun. Deswegen finde ich eine Abmahnung für das Betreiben eines ungesicherten WLANs nicht besonders gelungen. Allerdings ist meine ganz persönliche Meinung auch, dass der Betreiber eines unzureichend gesicherten WLANs für potentiellen Mißbrauch und dadurch entstandene Schäden mitverantwortlich ist und auch dafür zu Rechenschaft gezogen werden sollte..
Wenn ich meine Wertgegenstände mit einem leicht zu knackenden Schloß sichere, zahlt schließlich auch keine Versicherung. Oder gehen wir noch einen Schritt weiter: ich sichere meinen Waffenschrank mit einem 50-Cent-Mini-Schloß. Wird dieses geknackt und mit den Waffen Schaden angerichtet werde ich ja auch bestraft.. (oder nicht?)
gromit62 06-09-2010, 06:37 AM Hallo Leutz,
jetzt muß ich mich doch nochmal zu Wort melden. Immerhin bin ich Experte in Sachen Einbruchschutz. Ich habe eine Firma zur Installation von VdS (Verband der Schadensversicherer)-anerkannten Einbruchmeldeanlagen.
Wer seine Haustür nicht verriegelt, handelt fahrlässig. Wer seine Tür absperrt, zeigt bereits daß Unberechtigte draussen bleiben sollen.
Aha, da kann man also schon mal den Vergleich zur Überwindung von Kopierschutzmechanismen ziehen. Hier gilt auch: Wer die Sperre (egal wie gut) versucht zu überwinden, gilt als Einbrecher/Raubkopierer.
Nun ist nicht jede Haustür gleich sicher. Ich glaube mehr als 70% aller Hauseigentümer haben z.B. keine VdS - anerkannten Profilzylinder.
Fragt Euch auch mal, ob Euer Hausschlüssel beim Schlüsseldienst ohne Schlüsselpaß nachgemacht wird. Ich wette sowas habt Ihr nicht.
Auch wenn ich mein WLAN zuhause nur mit WEP gesichert habe ... es ist gesichert und nur mit krimineller Energie zu knacken. Zusätzlich werden nur Geräte mit bekannter MAC hereingelassen. Klar, die kann man nachbilden. Dazu muß man die MAC-Adresse meiner WLAN-Teilnehmer aber erst mal kennen. Ich betrachte meinen Schutz als ausreichend bezüglich der Mitstörerhaftung.
gromit62 06-09-2010, 06:41 AM Wenn ich meine Wertgegenstände mit einem leicht zu knackenden Schloß sichere, zahlt schließlich auch keine Versicherung. Oder gehen wir noch einen Schritt weiter: ich sichere meinen Waffenschrank mit einem 50-Cent-Mini-Schloß. Wird dieses geknackt und mit den Waffen Schaden angerichtet werde ich ja auch bestraft.. (oder nicht?)
Da braucht man nur einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.
Waffenschränke müssen den geltenden Sicherheitsstandards genügen. Da wird ein Besenschrank mit Möbelschloß nicht akzeptiert. Ohne geeigneten Waffenschrank wird die Waffenbesitzkarte und damit auch die Waffe entzogen.
gulu-gulu 06-09-2010, 09:08 AM Hallo Leutz,
jetzt muß ich mich doch nochmal zu Wort melden. Immerhin bin ich Experte in Sachen Einbruchschutz. Ich habe eine Firma zur Installation von VdS (Verband der Schadensversicherer)-anerkannten Einbruchmeldeanlagen.
Wer seine Haustür nicht verriegelt, handelt fahrlässig. Wer seine Tür absperrt, zeigt bereits daß Unberechtigte draussen bleiben sollen.
Aha, da kann man also schon mal den Vergleich zur Überwindung von Kopierschutzmechanismen ziehen. Hier gilt auch: Wer die Sperre (egal wie gut) versucht zu überwinden, gilt als Einbrecher/Raubkopierer.
Nun ist nicht jede Haustür gleich sicher. Ich glaube mehr als 70% aller Hauseigentümer haben z.B. keine VdS - anerkannten Profilzylinder.
Fragt Euch auch mal, ob Euer Hausschlüssel beim Schlüsseldienst ohne Schlüsselpaß nachgemacht wird. Ich wette sowas habt Ihr nicht.
Auch wenn ich mein WLAN zuhause nur mit WEP gesichert habe ... es ist gesichert und nur mit krimineller Energie zu knacken. Zusätzlich werden nur Geräte mit bekannter MAC hereingelassen. Klar, die kann man nachbilden. Dazu muß man die MAC-Adresse meiner WLAN-Teilnehmer aber erst mal kennen. Ich betrachte meinen Schutz als ausreichend bezüglich der Mitstörerhaftung.
Hihi.. jetzt verstehe ich warum du für WEP sprichst.. wenn viele Leute nur ein Minimalst-Schloss als Einbruchsschutz einsetzen, blüht und gedeiht deine Firma, da dann mehr Einbrüche gemeldet werden müssten.. :rofl:
Spaß bei Seite: Grundsatzdiskussionen sind was tolles, aber selten erfolgreich.. ich denke prinzipiell ist alles gesagt. Was mich aber abschließend gesagt ziemlich irritiert ist, dass sich, obwohl es mittlerweile wohl kaum mehr WLAN-Router gibt, die kein WPA2 können, trotzdem Leute für WEP entscheiden. Warum tut man das, wenn man durch das Umstellen einer einzigen Option die Sicherheit so gewaltig steigern kann? Unwissenheit? Prinzipsache? Rest-Gerät-Bestand? Ok, letzteres akzeptiere ich.. allerdings ist auch bei Routern ein Upgrade (wie wohl bei allen Elektronik-Geräten) von Zeit zu Zeit unverzichtbar..
netseeker 06-09-2010, 09:36 AM Was mich aber abschließend gesagt ziemlich irritiert ist, dass sich, obwohl es mittlerweile wohl kaum mehr WLAN-Router gibt, die kein WPA2 können, trotzdem Leute für WEP entscheiden. Warum tut man das, wenn man durch das Umstellen einer einzigen Option die Sicherheit so gewaltig steigern kann? Unwissenheit? Prinzipsache? Rest-Gerät-Bestand? Ok, letzteres akzeptiere ich.. allerdings ist auch bei Routern ein Upgrade (wie wohl bei allen Elektronik-Geräten) von Zeit zu Zeit unverzichtbar..
Ist bei mir ziemlich ähnlich wie bei gromit62. Ich habe immer wieder Geräte hier, die entweder aufgrund des Alters kein WPA1/2 können oder wo die Software so buggy ist, dass es da Probleme gibt. Jedesmal den Router auf WEP umkonfigurieren wäre da mehr als lästig, weil ja dann auch die "Standard-Geräte" solange nicht nicht ins Netz könnten (2xNintendoDS, 1xNintendo DSi XL, 1xWii, 2xHandy, 1xiPod, 1xPC, 2xLaptop). Ich wohne mitten im Feld, die Nachbarn sind außerhalb der WLAN-Reichweite und benutze also generell WEP und schalte die MAC-Adressen gezielt frei. Wenn sich doch einer einhackt, dann bin ich halt ein "Mitstörer".
So langsam lässt der Bedarf für WEP jedoch nach und ich hoffe irgendwann in den nächsten Monaten endlich mal WPA2 einrichten zu können ohne gleich wieder vor dem Problem zu stehen, dass Gerät XY meint damit ein Problem haben zu müssen.
gromit62 06-09-2010, 10:37 AM Hihi.. jetzt verstehe ich warum du für WEP sprichst.. wenn viele Leute nur ein Minimalst-Schloss als Einbruchsschutz einsetzen, blüht und gedeiht deine Firma, da dann mehr Einbrüche gemeldet werden müssten.. :rofl:
Spaß bei Seite: Grundsatzdiskussionen sind was tolles, aber selten erfolgreich.. ich denke prinzipiell ist alles gesagt. Was mich aber abschließend gesagt ziemlich irritiert ist, dass sich, obwohl es mittlerweile wohl kaum mehr WLAN-Router gibt, die kein WPA2 können, trotzdem Leute für WEP entscheiden. Warum tut man das, wenn man durch das Umstellen einer einzigen Option die Sicherheit so gewaltig steigern kann? Unwissenheit? Prinzipsache? Rest-Gerät-Bestand? Ok, letzteres akzeptiere ich.. allerdings ist auch bei Routern ein Upgrade (wie wohl bei allen Elektronik-Geräten) von Zeit zu Zeit unverzichtbar..
Ja, das wäre echt schön für mich. Aber es gibt schon ausreichend Sicherheitslücken bei Wohnungen und Häusern ...
Ich muß bei WEP bleiben, da es nicht für alle meine Geräte die besseren Verschlüsselungen gibt. Es ist mir ja klar, daß die Sicherheit hier nicht besonders gut ist, aber ohne die Kenntnis meiner MAC-Adressen kann ja keiner rein. Ich glaube, die MAC-Adressen sind dabei sogar kryptischer als manches Paßwort mit dem andere Ihr WLAN schützen.
Übrigens würde ein Paßwort/Zugangscode allein als Zugangsschutz zur Wohnung/Haus vom VdS nicht anerkannt. Da sind die Anforderungen höher.
Freeshadow 06-12-2010, 08:19 PM wie netseeker sagt - das problem sind die auf wep beschränkten endgeräte
gulu-gulu 06-17-2010, 08:26 AM Passend zu der Diskussion:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/WLAN-Verschluesselungsmethoden-WEP-und-TKIP-laufen-aus-1024440.html
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