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View Full Version : 10 Cent pro Speicherkarte / USB-Stick etc. für die Verwertungsgesellschaften
beachwanderer 04-19-2010, 04:45 AM Letzte-Woche-Nachrichten:
... BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Vertragspartner des BITKOM sind die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst. Demnach werden künftig 10 Cent pro Speicherstift oder karte fällig, die von den Anbietern entrichtet werden müssen und in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. ...
Die Einigung gilt für 2010 und 2011.
Da hilft auch BITKOMs eigenes verhaltenes Nachstänkern ".. nach Abzug der internen Kosten ... pauschale Abgaben im Web 2.0-Zeitalter nicht praktikabel ..." nichts.
Hach ja ...
Vergleiche die vollständige Meldung hier bei BITKOM (http://www.bitkom.org/63343_63324.aspx).
K-Thom 04-19-2010, 07:28 AM Gibt es eigentlich auch Urheberrechtsabgaben auf Papier und Bleistift? Wenn nicht, wird's höchste Zeit! Wenn ich dran denke, wie viele Bilder ich als Kind "durchgepaust" habe ...
T_Frain_K 04-19-2010, 02:36 PM Wie schon bei den CD-Rohlingen, rechtlich ein völliger Unsinn. Kaum logisch zu argumentieren. Aber, da der kleine Mann (und/oder die kleine Männin) sich nicht wehren kann, eine tolle zusätzliche Einnahmequelle.
Zum einen wird damit ein jeder pauschal als Raubkopierer verdächtigt. Und, was in meiner verqueren Logik das einzig vorweisbare Ergebnis ist, eine Rechtfertigung für jeden tatsächlichen Raubkopierer. ("Ich hab doch eh für bezahlt.") - Vor dem eigenen Gewissen so gut wie eine Gefängnis-Frei-Karte bei Monopoly.
beachwanderer 04-19-2010, 02:45 PM Wie schon bei den CD-Rohlingen, rechtlich ein völliger Unsinn. Kaum logisch zu argumentieren. Aber, da der kleine Mann (und/oder die kleine Männin) sich nicht wehren kann, eine tolle zusätzliche Einnahmequelle.
Zum einen wird damit ein jeder pauschal als Raubkopierer verdächtigt. Und, was in meiner verqueren Logik das einzig vorweisbare Ergebnis ist, eine Rechtfertigung für jeden tatsächlichen Raubkopierer. ("Ich hab doch eh für bezahlt.") - Vor dem eigenen Gewissen so gut wie eine Gefängnis-Frei-Karte bei Monopoly.
:yes:
Und dann gibts eben die, die erklären "10 ct machen dem Einzelnen ja nichts aus." Vgl. hier (http://www.boersenblatt.net/379539/#comments)
Seufz.
T_Frain_K 04-20-2010, 02:12 PM Nun, ich importiere meine Rohlinge aus Luxemburg - offenbar machen sie mir was aus :p
Mike_73 04-20-2010, 05:16 PM Aaaahh, noch ne Abgabe. Echt einfallsreich. Neben Bleistift und Papier, gibts eigentlich schon eine Abgabe auf Kameras? Ich meine, man kann mit den meisten Modellen Buecher, Bilder, Filme und Musik kopieren :D Und wenn's schon eine Abgabe gibt, bekommt dann auch jeder seinen Anteil???
K-Thom 04-20-2010, 06:06 PM Und wenn's schon eine Abgabe gibt, bekommt dann auch jeder seinen Anteil???
Hehehe, der war gut! :D
Mike_73 04-21-2010, 03:55 AM Tja, ich wollte auch mal lustig sein :) (Ok, bin ich ohnehin meistens).
Aber mal ehrlich, es gibt schon echt genug merkwuerdiges. Gema, GEZ, Abgaben auf Computer, Drucker, Rohlinge....
Ach, man weiss schon gar nicht mehr wo man anfangen und aufhoeren soll.
Ich denke ich wuerde Pay-TV abonnieren....wenn da nicht ohnehin die GEZ waere. Lieber zahlen und aussuchen als ausgesucht bekommen und zahlen muessen.
Sicher gibt es genuegend Zuschauer fuer Volksmusik und Sport. Beides ist aber nicht mein Ding. Ich bin fuer DRM bei den Oeffentlich-Rechtlichen :D
T_Frain_K 04-23-2010, 06:17 PM Nun, ich importiere meine Rohlinge aus Luxemburg - offenbar machen sie mir was aus :pMann, jetzt hab ich´s echt verschrien :smack:
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir aufgrund eines österreichischen Gerichtsurteils gezwungen sind, den Versand von Rohlingen und Speichermedien nach Österreich einzustellen.
Ab dem 1. Mai 2010 werden wir daher keine CD- und DVD-Rohlinge oder andere Speichermedien nach Österreich senden.
beachwanderer 04-24-2010, 05:31 AM Mein Beileid!
Bestaetigt den allgemeinen Satz: Dass du paranoid bist bedeutet nicht, dass sie nicht hinter dir her sind ...
chrysipp 04-25-2010, 03:26 AM 10 Cent, das ist ja wie im Paradis :D
Schaut euch mal die Urheberrechtsabgaben auf USB Sticks in Österreich an:
bis 256 MB € 2,00
bis 512 MB € 3,00
bis 1 GB € 3,50
bis 4 GB € 6,00
bis 30 GB € 9,00
bis 60 GB € 10,50
bis 90 GB € 12,00
bis 120 GB € 13,50
über 120 GB € 15,00
beachwanderer 05-12-2010, 05:17 AM Die Audiencia Provincial de Barcelona hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die spanische Abgabenregelung in ihrer Umsetzung des Begriffs eines "gerechten Ausgleichs"mit der Richtlinie 2001/29/EG vereinbar ist.
Art. 5 Abs. 2 lit. b der Richtlinie 2001/29/EG erlaubt es den Mitgliedstaaten als Ausnahme vom geschützten Vervielfältigungsrecht der Urheber, Künstler etc., Privatkopien zuzulassen, sofern für die Rechtsinhaber ein «gerechter Ausgleich» gewährleistet wird.
Nach Auffassung von Frau Verica Trstenjak, Generalanwältin bei dem Europäischen Gerichtshof, in den Schlussanträgen v. 11.05.2010 - EuGH, Az: C-467/08, erfüllen nationale Ausgleichssysteme, die eine Abgabe auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Wiedergabe vorsehen, dieses Erfordernis nur dann, wenn die Anlagen, Geräte und Medien mutmaßlich zur Anfertigung von Privatkopien benutzt werden. Eine solche Abgabe könne auch nicht unterschiedslos auf Unternehmen und Freiberufler angewandt werden, da diese die Geräte und Datenträger eindeutig zu anderen Zwecken erwerben.
Der EuGH folgt in seinen Entscheidungen regelmäßig wesentlich den Anträgen der Generalanwälte. Wann eine Entscheidung, die ggf. auch Auswirkungen auf die deutsche Regelung im UrhG haben würde, zu erwarten ist ist noch nicht bekannt.
Downloadlink Pressemitteilung (http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_63888/)(pdf, 2 Seiten)
beachwanderer 09-17-2010, 02:33 AM Schaut euch mal die Urheberrechtsabgaben auf USB Sticks in Österreich an ...
Ein kurzer Verweis auf heise online von gestern Abend (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-Neuer-Vorstoss-in-Sachen-Urheberrechtsabgabe-1080864.html) zu den aktuellen Ideen der österreichischen Verwertungsgesellschaften und den Problemen drumherum:
... Ab 1. Oktober verlangen sieben österreichische Verwertungsgesellschaften Urheberrechtsabgaben für in Verkehr gesetzte Festplatten. Die neuen Zusatzkosten für die "Leerkassettenvergütung" betragen 21,60 Euro (einfache Festplatte unter 500 GByte) bis 43,74 Euro ("Multimedia-Festplatte" über 750 GByte). ...
:D ominik 09-17-2010, 03:45 AM Das sind aber derbe Forderungen, für die ich zudem keine derartige pauschale Rechtfertigung sehen kann. Naja, kaufen die Ösis ihre Platten halt bei uns :-)
K-Thom 09-17-2010, 04:49 AM Mal sehen, wann eine Urheberrechtsabgabe auf die Wohnung fällig wird, in der der PC steht ...
beachwanderer 09-21-2010, 10:27 AM Die Mühlen der Justiz mahlen ja bekanntlich häufig langsam, zumal dann, wenn es gilt, sich durch den ordentlichen Instanzenzug und nach dessen Ausschöpfung bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf zu arbeiten.
In einer schon angejahrten (aber inhaltlich durchaus aktuellen) Frage, mit der sich nach Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart auch der Bundesgerichtshof (BGH) in den Jahren 2005 bis 2008 und von 2008 bis August 2010 nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu beschäftigen hatte und zu der heute nun ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (- 1 BvR 1631/08 -) (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-080.html) veröffentlicht wurde, ging es darum, ob der BGH eine Frage des deutschen Urheberrechts dem Gerichtshof der Europäischen Union zur rechtlichen Vorabklärung der Auslegung anhand des Gemeinschaftsrechts der EU hätte vorlegen müssen, um selbst angemessen entscheiden zu können.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat nun entschieden, dass der BGH dies pflichtwidrig versäumt und damit das Recht der Prozessparteien auf Entscheidung der Sache durch den zuständigen gesetzlichen Richter verletzt hat.
Gleichzeitig und aus diesem Grunde wurde ein Urteil des BGH vom 06.12.2007 aufgehoben.
In diesem hatte der BGH entschieden, dass eine Vergütungspflicht („Geräteabgabe“) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a Urheberrechtsgesetz (UrhG) in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung (!) abzulehnen sei. Vgl. damalige Pressemitteilung (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=63b7370dd7ded93d60c9b28fd95aa1e5&anz=2&pos=1&nr=41982&linked=pm&Blank=1) und Urteilstext (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=63b7370dd7ded93d60c9b28fd95aa1e5&nr=42559&pos=1&anz=2).
Der BGH wird darüber neu zu entscheiden haben.
Der vollständige Text des Beschlusses des BVerfG vom 30.08.2010 findet sich hier (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100830_1bvr163108.html).
Der Beschluss enthält in den Randziffern 50 bis 66 einige inhaltliche Überlegungen zur Frage der Rechtmäßigkeit von Geräteabgaben.
Nach Ansicht des BVerfG stellt sich im Streitfall die Frage, ob - bei vorausgesetzter Geltung eines nationalen Systems der Geräteabgabe - Urheber digitaler Vorlagen in bestimmten Konstellationen (überhaupt) vom Genuss dieses Systems ausgeschlossen werden dürfen oder nicht. Das BVerfG nimmt dabei auch Bezug auf die Schlussanträge der Generalanwältin beim EuGH vom 11. Mai 2010 (vgl. Posting oben) im Rechtsstreit der Sociedad General de Autores y Editores de España (SGAE) gegen Padawan S.L. zu Fragen des „gerechten Ausgleichs“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. b der Urheberrechtsrichtlinie (Rs. C-467/08).
Weiter gibt das BVerfG dem BGH u.a. auf den Weg "... Eine Auslegung (des § 54a UrhG alte Fassung) im Lichte von Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) hat dabei davon auszugehen, der Gesetzgeber habe dem Urheber durch § 54a UrhG a.F. den ihm von der Verfassung garantierten Verwertungsanspruch für solche Fälle sichern wollen, in denen der Werknutzer nicht belangt werden kann und daher auf den Gerätehersteller ausgewichen werden muss. ..."
Vergleiche zum Thema u.a. auch die Meldung auf IT-Business.de (http://www.it-business.de/news/recht/zoelle-abgaben/abgaben-urheberrecht/articles/283100/), insbesondere den vorletzten Absatz zu eventuellen wirtschaftlichen Konsequenzen für Hersteller und Händler.
beachwanderer 10-06-2010, 05:02 AM Na denn man los.
Die Wirtschaftskammer Österreich hält [die "Leerkassettenvergütung" :D] jedoch nicht für gerechtfertigt. Stellvertretend für die Branche wird daher Hewlett Packard (HP) eine Klage gegen die neuen Gebühren einbringen. Dies wurde am Dienstag bekannt gegeben.
(Klammerergänzung von mir.)
Weiterlesen bei heise hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-HP-klagt-gegen-Urheberrechtsabgabe-1102361.html).
beachwanderer 10-22-2010, 11:31 AM Hierzu:
http://www.mobileread.com/forums/showpost.php?p=907269&postcount=12
hat der EuGH in der Rechtssache C‑467/08 am 21.10.2010 nun entschieden (http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-467/08).
Das Gericht hat die Einschätzung der Generalanwältin aufgenommen.
Aus der Entscheidung ergibt sich, dass der der EuGH grundsätzlich die Urheberrechtsabgabe(n) als erlaubtes Mittel ansieht, die Urheber für fiktive Einbußen infolge der Nutzung von "Anlagen, Geräten und Medien zur digitalen Vervielfältigung" durch Private zu entschädigen.
Ziffer 3. des Urteilstenors lautet allerdings:
Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass ein Zusammenhang zwischen der Anwendung der zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs bestimmten Abgabe auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung und dem mutmaßlichen Gebrauch dieser Anlagen zum Zweck privater Vervielfältigungen notwendig ist. Folglich ist die unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, nicht mit der Richtlinie 2001/29 vereinbar.
Eine pauschale Entschädigungsregelung auch für geschäftlich genutzte Medien und Geräte ist danach nach dem gefordeten Maßstab eines "gerechten Ausgleichs" (im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ;)) für Privatkopien nicht erlaubt.
Das wird in der praktischen Umsetzung dann ja wieder interessant ... :rolleyes: Gibt's jetzt Sonderkonditionen für Büroausstatter?
beachwanderer 07-21-2011, 05:19 AM Bump.
Zu diesem unendlichen Thema (hier: Vergütungspflicht von Druckern und PC's) hat der BGH heute Vorlagebeschlüsse an den Gerichtshof der Europäischen Union gefasst.
Pressemitteilung des BGH Nr. 134/2011 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=57015&linked=pm&Blank=1)
es geht um:
Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZR 162/10 - Drucker und Plotter II
Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZR 30/11 - PC II
Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZR 28/11
Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZR 29/11
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